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Die erweiterte Wider­spruchs­lösung ist ein gang­barer Weg

5. Mai 2021 – Heute berät der Nationalrat die Organspende-Initiative. Die Mitte teilt das Anliegen der Volksinitiative grundsätzlich, lehnt diese aber ab. Eine höhere Verfügbarkeit an Spenderorganen wäre zu begrüssen. Die Mitte ist aber auch der Ansicht, dass der Entscheid, ob jemand seine Organe spenden möchte, ein sehr persönlicher ist. Die Einführung der in der Volksinitiative vorgesehenen Widerspruchslösung stellt für die Mitte deshalb einen zu grossen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar. Die Einführung der erweiterten Widerspruchslösung unter Einbezug der Angehörigen, ist für Die Mitte aber ein gangbarer Weg.

Die Mitte begrüsst das Anliegen der Initiative grundsätzlich, lehnt diese aber wie der Bundesrat ab. Wir brauchen mehr Organspenden, denn in der Schweiz warten viele Menschen auf ein rettendes Organ.

Die Würde und der Wille der oder des Verstorbenen muss aber im Vordergrund stehen.
Christian Lohr

Die Einführung der in der Volksinitiative vorgesehenen Widerspruchslösung stellt für die Mitte deshalb einen zu grossen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar. «Zudem werden beim Vorschlag der Volksinitiative die Angehörigen zu wenig miteinbezogen, weshalb diese abzulehnen ist», so Lohr weiter.

Die Einführung der erweiterten Widerspruchslösung unter Einbezug der Angehörigen, wie Die Mitte das bereits in der Vernehmlassung gefordert hatte, ist für Die Mitte aber ein gangbarer Weg. So werden die Angehörigen auch zukünftig eine Organspende ablehnen können, wenn dies dem Willen der verstorbenen Person entspricht. Die Mitte unterstützt deshalb den nun vorliegenden indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates zur Organspende-Initiative.

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