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Ja zum Spitalgesetz

Die Delegierten von Die Mitte Kanton Luzern fassten an der kantonalen Delegiertenversammlung vom 15. März 2025 in Ettiswil die JA-Parole zur kantonalen Vorlage «Änderung im Spitalgesetz». Die Mitte empfiehlt den Stimmberechtigten des Kantons Luzern, dieser Vorlage am 18. Mai 2025 zuzustimmen.

Das Spitalgesetz schafft Sicherheit und Vertrauen

Gesundheit ist unser höchstes Gut. Die Bundesverfassung legt fest, dass Bund und Kantone für eine ausreichende, allen zugängliche medizinische Grundversorgung von hoher Qualität sorgen müssen. Das revidierte Spitalgesetz setzt diese Forderung um und sichert die ambulante und stationäre Grund- und Notfallversorgung unabhängig vom Wohnort für die ganze Luzerner Bevölkerung. Damit wird die Versorgungssicherheit für alle gewährleistet und das verloren gegangene Vertrauen aufgrund von früheren Abbauplänen wieder hergestellt. Mehr Bei einem Nein droht ein Leistungsabbau, der den Service Public und damit die Gesundheit der Bevölkerung gefährdet. Das überarbeitete Spitalgesetz ist der Schlüssel, um die medizinische Grundversorgung für die Luzerner Bevölkerung auch in Zukunft zu sichern. Zudem schafft es die Grundlage für eine transparente Finanzierung.