Unsere Website ist nicht für deine Browserversion optimiert.

Seite trotzdem ansehen

Ja zur Teilrevision des Finanzausgleichs

Die Delegierten von Die Mitte Kanton Luzern fassten an der kantonalen Delegiertenversammlung vom 15. März 2025 in Ettiswil die JA-Parole zur kantonalen Vorlage «Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich (Teilrevision)». Die Mitte empfiehlt den Stimmberechtigten des Kantons Luzern, dieser Vorlage am 18. Mai 2025 zuzustimmen.

Der Luzerner Finanzausgleich wurde im Jahr 2003 – also vor über 20 Jahren – entwickelt. Seit
dem wurde er mehrfach angepasst, jedoch nie grundsätzlich mit anderen Kantonen verglichen
oder umfassend überarbeitet. Die vorliegende Teilrevision reagiert auf die aktuelle Steuerent
wicklung und umfasst mehrere Sofortmassnahmen, um das System stabil zu halten. Eine um
fassende Überprüfung des gesamten Systems bleibt jedoch notwendig. Daher soll auf die Teil
revision eine Totalrevision des Finanzausgleichgesetzes folgen. Dieses Projekt soll noch im Jahr
2025 starten, mit dem Ziel, dass das neue Gesetz 2029 in Kraft gesetzt und erstmals für den Fi
nanzausgleich 2030 angewendet werden kann.